Was dir bei Schichtarbeit in Luxemburg mindestens zusteht. Tarifverträge können mehr geben, nie weniger.
Die gesetzlichen Mindestsätze
Arbeit
Zuschlag
Steuer
Nacht (22 bis 6 Uhr)
mind. +15 %
steuerfrei
Sonntag
+70 % je Stunde
siehe unten
Feiertag
+100 % je Stunde
steuerfrei
Überstunde
+40 % oder 1,5 Std. frei
Zuschlag steuer- und beitragsfrei
Sonntag und Feiertag zusammen: 70 % + 100 % Zuschlag, dazu ein Ausgleichstag. Im Hotel- und Gastgewerbe gilt nachts ab 1 Uhr 25 %. Der Stundenlohn ist der Monatslohn geteilt durch 173.
Quelle: WageIndicator – Lohn und Arbeitszeit Luxemburg (24.03.2026)
Quelle: guichet.lu – Arbeit an Feiertagen (17.07.2024)
Quelle: guichet.lu – Überstunden (19.06.2025)
Überstunden
Normal sind 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche. Mehr ist eine Überstunde, nie über 10 Stunden am Tag oder 48 in der Woche. Der Arbeitgeber gibt dir 1,5 Stunden bezahlte Freizeit je Überstunde oder zahlt sie mit 140 % des Stundenlohns aus.
Das Gute: Der Zuschlag ist komplett steuer- und beitragsfrei. Der Grundlohn der Überstunde ist steuerfrei, nur die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung gehen davon ab.
Quelle: guichet.lu – Überstunden (19.06.2025)
Feiertag gearbeitet
Fällt der Feiertag auf einen normalen Arbeitstag und du arbeitest, bekommst du dreifach: deinen normalen Lohn für den Tag, die gearbeiteten Stunden und 100 % Zuschlag obendrauf. An einem sonst freien Tag gibt es die Stunden plus 100 % und einen freien Ausgleichstag, in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Feiertagszuschläge sind steuerfrei.
Ein 13. Monatsgehalt oder eine Jahresprämie schreibt kein Gesetz vor. Es gibt sie nur, wenn dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine feste Gewohnheit im Betrieb das vorsieht. Schau in deinen Vertrag oder frag den Betriebsrat.
Ob Sonntagszuschläge steuerfrei sind, ist in den Quellen nicht eindeutig. Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag sind es. Im Zweifel: Lohnabrechnung mit der Personalabteilung oder dem Info-Center deiner Gewerkschaft durchgehen. Keine Beratung.