Todesfall: Was die Familie bekommt

Stirbt ein Grenzgänger, hat die Familie Ansprüche aus Luxemburg. Hier die wichtigsten, damit niemand sie vergisst.

Hinterbliebenenrente

Ehepartner oder eingetragener Partner (in der Regel ab 1 Jahr Ehe) und Kinder bekommen eine Rente aus Luxemburg. Kinder bis 18, in Ausbildung bis 27. Voraussetzung: Der Verstorbene war in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate versichert. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall gilt das nicht.
Der Antrag geht an die Deutsche Rentenversicherung, weil die Familie in Deutschland wohnt. Sie leitet ihn an die Luxemburger Rentenkasse CNAP weiter. Die Rente kommt anteilig aus beiden Ländern.
CNAP-Broschüre (PDF, Deutsch)
CNAP +352 22 41 41-1
Quelle: guichet.lu – Hinterbliebenenrente (16.06.2023)
Quelle: guichet.lu – Waisenrente (15.06.2023)
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Ansprüche der Hinterbliebenen (22.07.2026)

Sterbegeld der CNS

1.289,91 €
Pauschale, Stand Juni 2026
Die CNS zahlt eine Pauschale an die Person, die die Beerdigung bezahlt hat. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt ein Zuschlag dazu. Dafür schickt man die Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis und eine Kopie der Sterbeurkunde an die CNS.
Sterbegeld (guichet.lu)
CNS +352 27 57-1
Quelle: guichet.lu – Sterbegeld (03.06.2026)

Was sonst zu klären ist

Wie es mit der Krankenversicherung der Familie und dem Kindergeld weitergeht, ist nicht einheitlich geregelt. Das klärt man mit der CNS, der Zukunftskeess CAE und der Familienkasse. Beratungsstellen helfen beim Sortieren.
Beratungsstellen
Das ist eine Erklärung, keine Beratung. Die Höhe der Rente rechnet die CNAP im Einzelfall aus.