Stirbt ein Grenzgänger, hat die Familie Ansprüche aus Luxemburg. Hier die wichtigsten, damit niemand sie vergisst.
Hinterbliebenenrente
Ehepartner oder eingetragener Partner (in der Regel ab 1 Jahr Ehe) und Kinder bekommen eine Rente aus Luxemburg. Kinder bis 18, in Ausbildung bis 27. Voraussetzung: Der Verstorbene war in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate versichert. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall gilt das nicht.
Der Antrag geht an die Deutsche Rentenversicherung, weil die Familie in Deutschland wohnt. Sie leitet ihn an die Luxemburger Rentenkasse CNAP weiter. Die Rente kommt anteilig aus beiden Ländern.
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Ansprüche der Hinterbliebenen (22.07.2026)
Sterbegeld der CNS
1.289,91 €
Pauschale, Stand Juni 2026
Die CNS zahlt eine Pauschale an die Person, die die Beerdigung bezahlt hat. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt ein Zuschlag dazu. Dafür schickt man die Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis und eine Kopie der Sterbeurkunde an die CNS.
Sterbegeld (guichet.lu)
CNS +352 27 57-1
Quelle: guichet.lu – Sterbegeld (03.06.2026)
Was sonst zu klären ist
Wie es mit der Krankenversicherung der Familie und dem Kindergeld weitergeht, ist nicht einheitlich geregelt. Das klärt man mit der CNS, der Zukunftskeess CAE und der Familienkasse. Beratungsstellen helfen beim Sortieren.