Quelle: guichet.lu – Steuer bei Scheidung und Trennung
Verheiratet? Steuerklasse 2 nur auf Antrag
Seit 2018 stehen verheiratete Grenzgänger automatisch in Klasse 1. Klasse 2 mit gemeinsamer Veranlagung bekommst du nur, wenn du dich steuerlich wie ein Einwohner behandeln lässt („Gleichstellung“). Dafür muss mindestens 90 % eures Welteinkommens in Luxemburg steuerpflichtig sein, oder euer Einkommen außerhalb Luxemburgs liegt unter 13.000 € im Jahr.
Der Haken: Dann zählt das ganze Einkommen des Haushalts für den Steuersatz, auch das Gehalt deines Partners in Deutschland. Verdient der Partner in Deutschland gut, kann Klasse 2 teurer sein als Klasse 1. Das lohnt sich vor allem, wenn der Partner wenig oder nichts verdient.
Antrag: Formular 166 D für die Steuerkarte, danach jedes Jahr eine Steuererklärung in Luxemburg (Formular 100) bis 31. Dezember des Folgejahres. Beide Partner unterschreiben.
Heirat, Geburt, Scheidung oder Trennung meldest du dem Steuerbüro RTS Non-résidents mit dem Formular 164 NR, mit Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Scheidungsurteil. Bei einem Kind bekommst du auf Antrag die Steuerermäßigung für Kinder und Klasse 1a, falls du nicht in Klasse 2 bist.
Nach einer Scheidung bleibt Klasse 2 noch 3 Jahre, dafür muss die Steuerkarte jedes Jahr neu geändert werden. Danach Klasse 1 oder 1a mit Kind im Haushalt. Diese Regel stammt von einer älteren Seite, frag beim Steuerbüro nach dem aktuellen Stand.
Quelle: guichet.lu – Steuer bei Scheidung und Trennung
Deutsche Steuererklärung
Dein Luxemburger Lohn ist in Deutschland steuerfrei. Er zählt aber beim Steuersatz mit („Progressionsvorbehalt“). Das wirkt sich aus, wenn in Deutschland noch Einkommen da ist: Gehalt des Partners, Miete, Kapitalerträge. Dann steigt der Steuersatz darauf.
Den Luxemburger Lohn trägst du in die Anlage N-AUS ein, zusammen mit dem Hauptvordruck, am einfachsten über ELSTER. Frist ist meist der 31. Juli des Folgejahres. Ob Zusammenveranlagung mit dem Partner günstiger ist, rechnet dir das Finanzamt oder eine Steuerberatung aus.
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Steuererklärung Deutschland (20.07.2026)
Homeoffice-Tage
Bis 34 Tage im Jahr außerhalb Luxemburgs bleibt alles in Luxemburg steuerpflichtig. Zähl mit:
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Homeoffice und Steuer (20.07.2026)
Das ist eine Erklärung, keine Steuerberatung. Die Entscheidung für Klasse 2 solltest du mit Zahlen prüfen lassen: Steuerverwaltung, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.