Deinen Lohn aus Luxemburg versteuerst du in Luxemburg. In Deutschland ist er steuerfrei, zählt aber trotzdem mit: Er erhöht den Steuersatz auf deine anderen Einkünfte in Deutschland, zum Beispiel Miete oder den Lohn deines Partners. Das nennt man Progressionsvorbehalt.
Hast du oder dein Partner weitere Einkünfte in Deutschland, musst du meistens eine Erklärung abgeben. Frist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres, für das Jahr 2025 also der 31.07.2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hast du länger Zeit. Der Lohn aus Luxemburg kommt in die Anlage N-AUS.
Quelle: Frontaliers Grand Est – Steuererklärung Deutschland · keine Steuerberatung
So kannst du sie erledigen
1. Selbst mit einer Steuer-App
Für einfache Fälle. Die Anlage N-AUS ist in bekannten Steuerprogrammen enthalten, zum Beispiel in WISO Steuer.
Quelle: Buhl (WISO) – Steuererklärung für Grenzgänger
2. Lohnsteuerhilfeverein
Jahresbeitrag
Hilft Arbeitnehmern gegen einen Mitgliedsbeitrag, der sich nach dem Einkommen richtet. Frag vorher, ob der Verein auch Lohn aus Luxemburg und eventuelle Mieteinnahmen bearbeiten darf.
3. Steuerberater
nach Gebührenordnung
Für schwierigere Fälle, zum Beispiel mit Vermietung oder eigener Firma.
Und in Luxemburg?
Auch in Luxemburg kann sich eine eigene Steuererklärung lohnen, zum Beispiel für Zinsen, Versicherungen oder einen Wechsel der Steuerklasse. Text folgt.