Rente aus zwei Ländern

Wer in Deutschland und in Luxemburg gearbeitet hat, bekommt später aus beiden Ländern eine Rente. So läuft das.

Ein Antrag reicht

Du stellst den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, weil du in Deutschland wohnst. Sie leitet ihn an die Luxemburger Rentenkasse CNAP weiter. Jedes Land zahlt dann seinen Teil, passend zu den Jahren, die du dort versichert warst. Die Jahre aus beiden Ländern werden zusammengezählt, wenn es um Mindestzeiten geht.
Stell den Antrag früh, am besten 6 Monate vor dem Rentenbeginn. Die genaue Frist sagt dir die Rentenversicherung. Die Rente kommt nicht von allein.
Deutsche Rentenversicherung
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Die Rentenversicherung (22.07.2026)
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Formalitäten Altersrente (22.07.2026)
Quelle: guichet.lu – Altersrente als Grenzgänger beantragen

Die Luxemburger Rente

Altersrente gibt es ab 65 Jahren. Vorgezogen geht es ab 57 oder 60, dafür gelten eigene Bedingungen. Für eine Luxemburger Altersrente brauchst du mindestens 10 Versicherungsjahre. Für die Mindestrente braucht man 20 Jahre.
Quelle: guichet.lu – Altersrente ab 65 (08.05.2023)

Wie viel bekomme ich?

Bei der CNAP kannst du dir deine Luxemburger Rente schätzen lassen, kostenlos und unverbindlich, in der Regel ab 55 Jahren. Dafür gibt es ein Formular auf guichet.lu. Für die deutsche Rente fragst du bei der Deutschen Rentenversicherung.
Antrag Rentenschätzung CNAP (PDF)
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Schätzung Ihrer Rente (06.07.2026)

Steuer und Krankenkasse im Ruhestand

Wo die Luxemburger Rente versteuert wird, hängt von der Art der Rente ab. Das lässt du vor dem Rentenbeginn beim Finanzamt oder einem Steuerberater prüfen.
Krankenversichert bist du als Rentner in der Regel in Deutschland, weil du dort wohnst. Nur wer ausschließlich eine Luxemburger Rente bekommt, bleibt bei der CNS. Frag vor dem Rentenbeginn bei deiner Krankenkasse nach.
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Besteuerung Rentner (20.07.2026)
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Behandlung im Ruhestand (22.07.2026)
Das ist eine Erklärung, keine Beratung. Fragen klärst du mit der Deutschen Rentenversicherung oder der CNAP.