Neu als Grenzgänger in Luxemburg

Nur Erklärungen mit Quelle, keine persönliche Beratung.

Checkliste „Mein erster Monat“

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Erste Schritte

Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsnummer (Matricule) und Anmeldung beim CCSS – das macht dein Arbeitgeber. Die Matricule brauchst du für alles: Krankenkasse, Steuer, Kindergeld.
Quelle: guichet.lu

Krankenversicherung

Du bist bei der CNS versichert. Die CNS schickt dir das Formular S1 nach Hause. Damit meldest du dich bei einer deutschen Krankenkasse deiner Wahl an und kannst in Deutschland ganz normal zum Arzt. Kommt kein S1 innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung, bei der CNS nachfragen.
Quelle: CNS – Grenzgänger aus Deutschland

Familie und Kindergeld

Luxemburg zahlt das Kindergeld zuerst (315,04 € je Kind, Stand 06/2026). Deutschland zahlt nur den Unterschied, falls das deutsche Kindergeld höher ist. Rechner unter Mehr → Kindergeld DE und LU.
Quelle: IGSS – Sozialparameter (Stand 01.06.2026)

Steuern

Du zahlst Lohnsteuer in Luxemburg, über die Steuerkarte. Deine Steuerklasse (1, 1a oder 2) hängt von Familienstand und Kindern ab. In Deutschland zählt der Lohn nur für den Steuersatz auf andere Einkünfte. Mehr unter Lohn & Job → Steuererklärung.
Quelle: Administration des contributions directes

Fahrtkosten-Pauschale

Pro Entfernungseinheit werden 99 € im Jahr angerechnet. Bei Grenzgängern zählt die Strecke über den Grenzübergang. Läuft über deine Steuerkarte.
Quelle: Administration des contributions directes

Urlaub und Feiertage

Mindestens 26 Urlaubstage im Jahr. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder freien Tag, gibt es einen Ersatztag. Zähler unter Mehr → Urlaubstage.
Quelle: guichet.lu – Urlaub (congé annuel)

Index

Steigen die Preise, steigen in Luxemburg automatisch alle Löhne um 2,5 % (Index-Tranche). Unter Lohn & Job → Index siehst du, wie weit es bis zur nächsten ist.
Quelle: STATEC – Inflation September 2026

Rente

Du sammelst Rentenansprüche in beiden Ländern. Am Ende rechnet jedes Land seinen Teil.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Krankheit und Unfall

Krank: Arbeitgeber am 1. Tag informieren, Krankenschein bis zum 3. Tag beim Arbeitgeber und an die CNS. Unfall auf dem Arbeitsweg: Arbeitgeber meldet bei der AAA. Beides Schritt für Schritt unter Täglich → Krankmeldung und Mehr → Unfall.
Quelle: guichet.lu – Unfall auf dem Arbeitsweg