Für Grenzgänger gelten eigene Regeln. Hier steht, wer zuständig ist und was du brauchst. Keine Beratung.
Job in Luxemburg ganz verloren
Dann ist Deutschland zuständig, weil du dort wohnst. Du meldest dich bei der Agentur für Arbeit an deinem Wohnort arbeitslos und arbeitsuchend. Deine Jahre in Luxemburg zählen für den Anspruch mit.
Das Arbeitslosengeld wird nach den deutschen Regeln berechnet und von Deutschland gezahlt. Wie dein Luxemburger Lohn dabei genau zählt, klärst du am besten direkt bei der Agentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit: Arbeitslosengeld
Quelle: frontaliers-grandest.eu – Vollarbeitslosigkeit eines Grenzgängers (22.07.2026)
Formular U1 aus Luxemburg
Das U1 (auch „PD U1“ genannt) bestätigt deine Arbeitszeiten und deinen Lohn in Luxemburg. Dein Arbeitgeber füllt dafür die Arbeitsbescheinigung aus („Certificat de travail“). Die ADEM, die Luxemburger Arbeitsagentur, stellt das U1 aus und schickt es an die Agentur für Arbeit. Du musst dafür keinen eigenen Antrag stellen.
Bleibt dein Arbeitsvertrag bestehen und du arbeitest nur weniger (Kurzarbeit, Teilarbeitslosigkeit), ist Luxemburg zuständig. Dann läuft alles über die ADEM.
Die EU ändert die Regeln. Künftig soll das Land zahlen, in dem du gearbeitet hast, also Luxemburg, sobald du dort mindestens 22 Wochen gearbeitet hast. Das Europäische Parlament hat im Juli 2026 zugestimmt. Die neuen Regeln gelten erst zwei Jahre nach der Veröffentlichung, und Luxemburg hat eine Übergangsfrist. Solange gilt: Deutschland zahlt.